Kategorie: E-Scooter mit Straßenzulassung
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Sehr geringer Bestand
Gepflegt (gebrauchte E-Scooter D): Funktionsfähigkeit intakt, Laufleistung 50-150 km.
Normaler Preis 359,00 €Verkaufspreis 359,00 € Normaler Preis UVP:Stückpreis / pro699,00 €
Entdecke die Freiheit der Straßen mit unseren E-Scootern mit Straßenzulassung (ABE)!
Dein Fortbewegungsmittel muss nicht länger auf Busse oder Autos beschränkt sein. Mit diesen StVZO-konformen E-Scootern gleitest du leise und stilvoll durch den dichten Stadtverkehr. Sie sind die perfekte Wahl für alle, die eine umweltfreundliche und praktische Art der Mobilität suchen. Selbst ohne Auto oder öffentliche Verkehrsmittel kommst du zuverlässig und pünktlich an dein Ziel.
Diese E-Scooter bieten dir erstklassige Wendigkeit und maximale Sicherheit.
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Alles, was du über E-Scooter mit Straßenzulassung wissen solltest
Wenn du einen E-Scooter kaufen möchtest und dabei Ärger mit den Behörden vermeiden willst, solltest du beim Kauf darauf achten, dass der Elektroroller mit Straßenzulassung hat.
Voraussetzungen für die Straßenzulassung
Die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt, die seit dem 15. Juni 2019 in Kraft ist.
Diese legt die folgenden Anforderungen für E-Scooter fest:
- Nenndauerleistung von maximal 500 Watt
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 und höchstens 20 km/h
- Höchstgewicht maximal 55 Kilogramm (kg) - ohne Fahrer / Fahrerin
- Maximale Abmessungen: 70 cm Breite, 1,40 m Höhe und 2 m Länge
- Zwei unabhängige Bremsen
- Lenker oder Haltestange
- Ausreichende Beleuchtung, einschließlich: Scheinwerfer, Rücklichter, Reflektoren und Seitenreflektoren
- Klingel oder Glocke
Wie und von wem wird die Straßenzulassung erteilt?
- Herstellerzulassung:
In der Regel beantragt der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für seine Produkte. Beim Kauf erkennst du dies daran, dass „StVZO-konform“ oder „mit ABE“ in der Beschreibung steht. Zudem findest du an der Unterseite oder am Rahmen des E-Scooters ein Typenschild mit Angaben wie der Fahrzeugart (Elektrokleinstfahrzeug) und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
- Persönliche Zulassung:
Falls der E-Scooter alle Kriterien erfüllt, aber keine ABE vom Hersteller hat, kannst du selbst bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen, um den E-Scooter legal auf der Straße nutzen zu können.E-Scooter Anmeldung Detaillierte Schritte ->
Tipp:
Nach dem Antrag auf eine EBE wird dein E-Scooter überprüft, und du erhältst einen entsprechenden Bericht, den du bei der Zulassungsstelle einreichen kannst. Falls der E-Scooter nicht den Anforderungen entspricht, musst du ihn nachrüsten – oder ihn nur auf privatem Gelände nutzen. Solltest du mit einem nicht zugelassenen E-Scooter auf öffentlichen Straßen erwischt werden, droht ein Bußgeld von 70 Euro.
Brauchst du einen Führerschein für einen E-Scooter mit Straßenzulassung?
Erwachsene benötigen keinen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung, um einen E-Scooter zu fahren. Auch Jugendliche ab 14 Jahren können ohne Führerschein elektro scooter mit straßenzulassung fahren.
Falls jedoch Kinder unter 14 Jahren im Straßenverkehr einen E-Scooter nutzen, wird der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen und muss mit einer Geldstrafe von 90 bis 130 Euro rechnen.
Was brauchst du noch außer der Straßenzulassung?
Neben der Straßenzulassung benötigst du eine Haftpflichtversicherung für deinen E-Scooter.
Nur wenn dein E-Scooter eine gültige Versicherungsplakette trägt, darfst du ihn auf öffentlichen Straßen nutzen. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du mit deinem E-Scooter anderen Verkehrsteilnehmern zufügst. Weitere Informationen zur Elektroroller-Versicherung findest Du hier.
Kaufe deinen E-Roller mit Straßenzulassung bei uns!
In unserem Shop findest du eine große Auswahl an straßenzugelassenen E-Scootern, die deinen Erwartungen entsprechen. Je nach Bedarf kannst du zwischen Einstiegsmodellen (E-Scooter Einstieg) mit kürzerer Reichweite oder leistungsstärkeren Modellen (E-Scooter Leistung) mit längerer Reichweite und mehr Power wählen.
Hast du Fragen zu straßenzugelassenen E-Scootern? Wir sind jederzeit für dich da!
Fragen & Antworten
Ab welchem Alter darf man einen E-Scooter fahren?
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen ab 14 Jahren gefahren werden – und das ohne Führerschein. Du solltest dabei auf dem Radweg oder Radfahrstreifen fahren, nicht jedoch auf Gehwegen.
Braucht man einen Führerschein für E-Scooter?
Für E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h erfordern jedoch eine Mofa-Prüfbescheinigung. Für schnellere Modelle bis 45 km/h benötigst du einen Führerschein der Klasse AM oder B.
Muss man beim Fahren eines E-Scooters einen Helm tragen?
Das Tragen eines Helms ist beim Fahren eines straßenzugelassenen E-Scooters nicht vorgeschrieben, aber wir empfehlen es dringend! Ein Helm kann im Falle eines Unfalls Leben retten. Knie- und Ellbogenschützer bieten zusätzlichen Schutz vor Verletzungen.
Was ist ein straßenzugelassener E-Scooter?
Ein straßen- zugelassener E-Scooter ist ein der gesetzlichen Anforderungen entsprechender elektrischer Tretroller, der auf öffentlichen Straßen und Wegen betrieben werden darf.
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