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WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN E-BIKES UND PEDELECS?

 

Der absolut größte Anteil aller angebotenen E-Bikes sind eigentlich Pedelecs.

    • Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad.
    • S-Pedelecs (45 km/h) dagegen brauchen eine Zulassung in Form von einem Versicherungskennzeichen, einer Haftpflichtversicherung, einer Helmpflicht und einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller) und der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ansonsten ist das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen untersagt. Wichtiger Hinweiß: Normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden.
    • E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sobald die Bikes eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten Sie nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge! Das bedeutet, dass mindestens ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung oder bei leistungsstärkeren Bikes eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erforderlich ist - ansonsten begeht man eine Straftat!